Wer bestellt …

Bild: pixabay
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der bezahlt auch. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit – zumindest im normalen Alltag. Die Übertragung dieses Prinzips auf den politischen Alltag gestaltet sich ungleich schwieriger – besonders für die Kommunen. Ihnen werden von Bund und Land immer mehr Aufgaben übertragen – und deren Erfüllung kostet Geld – Geld, das die Kommunen nicht haben oder das ihnen dann an anderer Stelle fehlt.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 07.07.2020 klar festgestellt, „… dass den Kommunen Aufgaben nicht ohne Sicherstellung einer adäquaten Kostenerstattung übertragen werden …" dürfen.

Weder Bund noch Land sind dieser Verpflichtung zu einer adäquaten Finanzausstattung der Kommunen bisher nachgekommen. Das muss sich ändern!