Begründung:
Die Inklusion im schulischen Bildungswesen stellt an die Lehrerinnen und Lehrer die Anforderung, fundamentale Kenntnisse darüber zu erlangen, wie mit Inklusion in der schulischen Praxis umzugehen ist.
Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung um Berichterstattung gebeten, ob in der universitären Ausbildung von Lehramtsstudierenden oder in der Ausbildung an den Studienseminaren Kenntnisse im Bereich der schulischen Inklusion verpflichtend vermittelt werden.
Zum Berichtsantrag: 76(2) GOLT 17/574