Gedenktag

Eingangstor des KZ Auschwitz (Wikimedia Commons, Urheber: Dnalor_01, Lizenz: CC BY-SA 3.0)
Eingangstor des KZ Auschwitz (Wikimedia Commons, Urheber: Dnalor_01, Lizenz: CC BY-SA 3.0)

Als am 27. Januar 1945 das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau von Truppen der Roten Armee befreit wurde, konnte niemand mehr die Augen verschließen vor dem Ausmaß der Verbrechen des NS-Staates. Alleine an diesem Ort waren über eine Million Menschen umgebracht worden.

 

Am 3. Januar 1966 proklamierte der damalige Bundespräsident Roman Herzog den 27. Januar zum „Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus“. Wörtlich heißt es in dieser Proklamation: „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen …“.

In diesem Sinne war auch Sonder-Plenarsitzung des rheinland-pfälzischen Landtags an eben diesem 27. Januar zu verstehen, an der ich selbstverständlich teilnahm. Die Gedenkrede hielt die Journalistin und Publizistin Lea Rosh. Auf ihr unermüdliches Betreiben hin entstand in Berlin das Mahnmal für die ermordeten Juden Europas.

 

Von politischer Seite hielten Landtagspräsident Hendrik Hering und Dr. Volker Wissing kurze Ansprachen. Im Fokus des diesjährigen Gedenkens standen erstmals die Euthanasie-Opfer.