„Liebesdienerinnen“ im Kreis

Bild: pixabay
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Der Landkreis Mainz-Bingen ist ein beliebter Standort für Gewerbe. Auch das „älteste Gewerbe der Welt“ ist hier vertreten. Zwar gibt es bei uns kein augenfälliges Eros-Center – doch das eine oder andere „Etablissement“ ist bei Kunden im Umkreis mehr als ein bloßer Insider-Tipp. Dort gehen die „Sexarbeiterinnen“ und „Liebesdienerinnen“ ihrem Job nach.    

Seit 01.07.2017 gilt für sie und ihre Arbeit das „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchG). Es verlangt in § 10 eine „Gesundheitsberatung durch die für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden“ – bei uns also das Gesund-heitsamt des Kreises.    

Für die heutige Kreistagssitzung hat die FDP-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 

  1. Inwieweit ist das Gesundheitsamt Mainz-Bingen auf die neuen Aufgaben vorbereitet (inhaltlich/personell)?
  2. Welche zusätzlichen Verwaltungsabläufe (z.B. Anmeldeverfahren von Einrichtungen und Einzelpersonen) werden auf den Landkreis zukommen?
    Wie schätzt die Kreisverwaltung den denkbaren Verwaltungsumfang ein?
  3. Geht die Kreisverwaltung davon aus, dass Einnahmen (Gebühren) die zu erwartenden Kosten decken (Refinanzierungsaspekt)?