Der Landkreis Mainz-Bingen ist ein beliebter Standort für Gewerbe. Auch das „älteste Gewerbe der Welt“ ist hier vertreten. Zwar gibt es bei uns kein augenfälliges Eros-Center – doch das eine oder andere „Etablissement“ ist bei Kunden im Umkreis mehr als ein bloßer Insider-Tipp. Dort gehen die „Sexarbeiterinnen“ und „Liebesdienerinnen“ ihrem Job nach.
Seit 01.07.2017 gilt für sie und ihre Arbeit das „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchG). Es verlangt in § 10 eine „Gesundheitsberatung durch die für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden“ – bei uns also das Gesund-heitsamt des Kreises.
Für die heutige Kreistagssitzung hat die FDP-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Inwieweit ist das Gesundheitsamt Mainz-Bingen auf die neuen Aufgaben vorbereitet (inhaltlich/personell)?
- Welche zusätzlichen Verwaltungsabläufe (z.B. Anmeldeverfahren von Einrichtungen und Einzelpersonen) werden auf den Landkreis zukommen?
Wie schätzt die Kreisverwaltung den denkbaren Verwaltungsumfang ein? - Geht die Kreisverwaltung davon aus, dass Einnahmen (Gebühren) die zu erwartenden Kosten decken (Refinanzierungsaspekt)?