Akkreditierung von Studiengängen

Bild: pixabay
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Für viele gilt ein Hochschulstudium als die hochwertigste Form der Ausbildung. Ob es das wirklich ist, sei erst einmal dahingestellt. Kritische Geister sprechen bereits von einem „Akademisierungswahn“ in unserer Gesellschaft.

 

Wer sich für ein Hochschulstudium entscheidet, hofft zumindest auf einen qualifizierten Bildungsabschluss, der überall anerkannt wird. Seit 1999 sind im europäischen Raum die Studiengänge und –abschlüsse weitgehend harmonisiert („Bologna-Prozess“). Zur Qualitätssicherung müssen die Studiengänge an deutschen Hochschulen akkreditiert werden. Das Bundesverfassungsgericht gab in seiner Entscheidung vom 17. Februar 2016 vor, dass dazu bis 31. Dezember eine bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage zu schaffen sei. Die Länder einigten sich dazu auf einen „Studienakkreditierungsstaatsvertrag“.

 

Heute stand im rheinland-pfälzischen Landtag das entsprechende Landesgesetz zum Beitritt zu diesem Staatsvertrag auf der Tagesordnung. In meinem Redebeitrag sprach ich mich eindeutig für dieses Gesetz aus. Nur so kann nämlich dem Wildwuchs begegnet werden, der mittlerweile in der Hochschullandschaft herrscht. 

Beispiel gefällig? Aber bitte:  

Raten Sie einmal, zwischen wie vielen Studiengängen an deutschen Hochschulen heute ein Studienwilliger wählen kann:

100? / 250? / 500? 

 

Falsch – die richtige Antwort lautet:

18.044 (Quelle: Hochschulrektorenkonferenz)

 

Jetzt verstehen Sie, warum ich dem Gesetz zustimmte – trotz einiger Proteste von Hochschulen …