"Zwergschulen" in RLP

Bild: Gaelle Marcel - unsplash.com
Bild: Gaelle Marcel - unsplash.com

Rheinland-Pfalz ist das Bundesland mit dem höchsten Grundschul-Anteil an den allgemeinbildenden Schulen (62,4 %). Der Bundesdurchschnitt liegt bei 46,3 %. Im Schuljahr 2016/17 besuchen in unserem Bundesland 141.850 Kinder eine der 964 Grundschulen. Dabei haben diese Schulen unterschiedliche Größe. 

 

Nun sagt Größe allein noch nichts über die Qualität einer Schule aus. Aber die Frage muss gestattet sein, inwieweit eine kleine Grundschule („Zwergschule“) überhaupt noch zukunftsfähig ist. Das rheinland-pfälzische Schulgesetz setzt dafür eine Untergrenze, nach der jede Jahrgangsstufe zumindest in einer eigenen Klasse unterrichtet werden soll. Bei einigen der kleinen Grundschulen ist dies schon lange nicht mehr gewährleistet. Anlass für das Mainzer Bildungsministerium, dort einmal genauer hinzuschauen.

Diese Schulen „kamen auf den Prüfstand“. Geprüft wurden neben den aktuellen Schülerzahlen auch die Prognosen für deren zukünftige Entwicklung – etwa durch Ausweisung neuer Baugebiete mit zu erwartendem Zuzug junger Familien mit Kindern. Ein weiteres Prüfkriterium war das pädagogische Konzept der jeweiligen Schule. Und nicht zu vergessen: der bauliche Zustand des Schulgebäudes.     

Natürlich wurde in der Öffentlichkeit heftig über die drohende Schließung einiger der auf dem Prüfstand stehenden Schulen diskutiert. Und natürlich wandte man sich an „die Politik“ – also an die Landtagsabgeordneten. Auch ich besuchte in dieser Zeit etliche dieser Schulen, um mir selbst einen Eindruck zu verschaffen.

Und diese Eindrücke fielen sehr unterschiedlich aus. Da war zum Beispiel eine Grundschule dabei, bei deren Inspektion der baulichen Gegebenheiten einem meiner Begleiter das Wort „abrissreife Bruchbude“ entfuhr. Ein wohltuender Kontrast war ein Schulgebäude, das in vorbildlicher Weise barrierefrei gestaltet war. Auch daran bemisst sich die Zukunftsfähigkeit einer Schule.

Und haben sich diejenigen, die so heftig für den Erhalt dieser kleinen Grundschulen eintreten, einmal darüber Gedanken gemacht, wie dünn die Personaldecke an diesen „Zwergschulen“ eigentlich ist? Wie soll der Ausfall einer Lehrkraft (Krankheit, Schwangerschaft, Fortbildung) aufgefangen werden?

Die Kritiker der Prüfung durch das Bildungsministerium machen es sich recht einfach. Sie unterstellen mangelnde Sensibilität und stures Festhalten an Zahlen. Ich habe genügend Einblick in die Problematik, um hier heftig zu widersprechen. Man hat es sich alles andere als einfach gemacht – und jeden einzelnen Fall sorgfältig geprüft.

Auch die Landes-CDU sollte einmal in die Geschichte der rheinland-pfälzischen Schulpolitik zurückblicken. Am 1. Juli 1964 wurde nämlich durch ein Landesgesetz die Landesverfassung in Artikel 29 Absatz 4 geändert. Der Passus, wonach auch einklassige Grundschulen zulässig waren, wurde ersatzlos gestrichen – unter einer CDU-geführten Landesregierung.