Früher hieß sie einmal „Akademie für Bildende Künste“ – heute nennt sie sich schlicht Kunsthochschule Mainz. In der Struktur der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz hat sie eine Teil-Autonomie. Sie bietet zwei Studiengänge an: „Freie Bildende Kunst“ und „Bildende Kunst für das Lehramt an Gymnasien“.
Bei meinem heutigen Besuch zeigte mir Rektor Dr. Martin Henatsch auf einem Rundgang durch sein Haus die Räumlichkeiten. Der Nutzung geschuldet machten diese einen auf den ersten Blick ungewöhnlichen Eindruck (siehe Bild). Ungewöhnlich auch die Aufnahmebedingungen für Kunststudentinnen und –studenten, die mir Dr. Henatsch erläuterte. Entscheidend sind die „Begabung und die Befähigung zum künstlerischen Studium“ Um zu prüfen, ob diese Kriterien erfüllt sind, führt die Hochschule ein Bewerbungsverfahren durch.
Dabei legen die Studienwilligen eine Bewerbungsmappe mit aktuellen Proben ihres künstlerischen Schaffens vor. Es schließt sich – nach erfolgreicher Mappenprüfung - ein Gespräch an, in dem die Intentionen zur Aufnahme des Studiums näher hinterfragt werden.
Bemerkenswert fand ich, dass im Studiengang „Freie Bildende Kunst“ die allgemeine Hochschulreife nicht zwingend erforderlich ist – wohl aber eine herausragende künstlerische Begabung.
Drei Dinge sind es, die Rektor Dr. Henatsch an seiner neuen Wirkungsstätte schmerzlich vermisst: eine angemessene räumliche Ausstattung, geeignete Ausstellungsräume – und ein Segelrevier (verständlich für jemanden, der in Kiel und Hamburg lebte).