Fällt Kooperationsverbot?

Artikel 30 unseres Grundgesetzes ist die Grundlage für das, was landläufig als Kulturhoheit der Länder bezeichnet wird. Im Bereich der Schulen bedeutet das konkret, dass sich der Bund nicht in die Schulpolitik einmischen darf. Etwas irreführend spricht man hier vom „Kooperationsverbot“. Nach Auffassung der FDP ist dieses Verbot längst nicht mehr zeitgemäß. Denn es legt auch der Finanzierung von Schulbauten oder moderner Schulausstattung mit Bundesmitteln unnötig Steine in den Weg. Dabei hätte der Bund genügend Mittel, die auf diesem Weg sinnvoll in die schulische Bildung investiert werden könnten. Um dies zu ermöglichen, müsste allerdings das Kooperationsverbot fallen – wozu es einer Änderung des Grundgesetzes bedarf. Genau dies war eine der wesentlichen FDP-Forderungen in den Sondierungsgesprächen zu einer möglichen Jamaika-Koalition gewesen. Bekanntlich scheiterten diese Gespräche.    

Nun hat sich die „GroKo“ doch auf den Wegfall des Kooperationsverbots geeinigt. Ich verkneife mir jede Wertung dieses Sinneswandels der Beteiligten. Aber ich hege die Hoffnung, dass mit den dann zu erwartenden zusätzlichen Mitteln des Bundes das Land Rheinland-Pfalz sein Schulbauprogramm deutlich aufstocken wird.