Brotlose Kunst?

Bild: pixabay
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Auch ich freue mich, wenn ich im Konzertsaal den Darbietungen junger Musikerinnen und Musiker lauschen kann. Bei vielen von ihnen war der Besuch einer Musikhochschule ein wichtiger Schritt zum Erreichen des großen Ziels: von der eigenen Musik leben können!

 

Heute besuchten mich zwei Dozenten der Musikhochschule Mainz und machten mir bewusst, wie der Lehrbetrieb dort „auf Kante genäht“ ist. Ursula Monter und Ralf Cetto haben jeweils einen Lehrauftrag. Der wird äußerst bescheiden vergütet. Und als Lehrbeauftragte dürfen sie maximal 8 Semester-Wochenstunden unterrichten. Leben kann man davon nicht!    

Das Problem ist kein spezifisch rheinland-pfälzisches. Auch in anderen Bundesländern decken Hochschulen ihr Lehrangebot in immer größerem Maße durch Lehrbeauftragte ab. Diese Feststellung gilt übrigens auch fächerübergreifend. Seit 01.01.2010 liegt die Festsetzung der Vergütung für die geleisteten Lehrstunden im Ermessen der Hochschulen. Die Konferenz der Landeshochschulpräsidenten hat hierfür einen Rahmen zwischen 20 und 50 festgelegt. Und der scheint von den jeweiligen Hochschulen in den seltensten Fällen voll ausgeschöpft zu werden.

Vielleicht bieten ja die anstehenden Haushaltsberatungen die Möglichkeit, den Hochschulen mehr Mittel zur Verfügung zu stellen – die dann aber zweckgebunden für eine angemessene Vergütung der Tätigkeit von Lehrbeauftragten eingesetzt werden sollten!