Umstände einer Abschiebung

Bild: pixabay
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Viele Menschen fliehen aus ihrer Heimat, weil sie sich bei uns ein besseres Leben erhoffen. Das ist ein Vorgang, den es in der Menschheitsgeschichte zu allen Zeiten gab. Viele dieser Migranten stellen bei uns einen Asylantrag. Was aber wenn dieser Asylantrag – aus welchen Gründen auch immer – abgelehnt wird?

Die Antwort heißt dann über kurz oder lang Abschiebung!

Heute sorgte die Berichterstattung des SWR über die Umstände einer solchen Abschiebung für Wirbel. Betroffen war eine Iranerin, die wegen einer Risiko-Schwangerschaft in der Mainzer Uni-Medizin war. Von dort ließ die Ausländerbehörde des Landkreises Mainz-Bingen die Frau kurz vor Mitternacht abholen und zum Flughafen Hannover transportieren, von wo sie nach Kroatien zurückgeführt werden sollte – dem Land, das rechtlich für ihren Asylantrag zuständig ist.

Als FDP-Kreistagsfraktion stellen wir die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsverfügung nicht infrage. Wohl aber werfen die Umstände des Vorgehens der Behörde Fragen auf, die wir nun öffentlich geklärt sehen wollen.

 

Unsere Gesellschaft basiert auf dem Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Hat dieser Satz für abzuschiebende Personen keine Gültigkeit?