Vertretung - und was dann?

v.l.n.r. :  O. Pick, MdL H. Lerch, G. Bold und B. Mich
v.l.n.r. : O. Pick, MdL H. Lerch, G. Bold und B. Mich

Der Abschluss eines Lehramts-Studiums ist noch keine Garantie für eine Übernahme in den Schuldienst. Vor allem dann nicht, wenn der Abschluss in Fächern gemacht wurde, in denen momentan nicht gerade händeringend nach Bewerbern gesucht wird. Oder wenn die Benotung des Abschlusses nicht gerade „top“ war. Für diese Absolventen gibt es die Möglichkeit eines Vertretungsvertrags. Vertretungskräfte sind ein probates Mittel zur Sicherstellung der Unterrichtsver-sorgung.

Bei meinem heutigen Treffen mit dem Vorstand des VBE RLP (Verband Bildung und Erziehung Rheinland-Pfalz) war die berufliche Situation dieser Vertretungslehr-kräfte ein wichtiges Thema.  Ihre Verträge sind nach dem Teilzeit- und Befristungs-gesetz auf maximal 5 Jahre begrenzt. Findet eine Vertragslehrkraft in dieser Zeit keine Festanstellung im Schuldienst, dann ist nach Ablauf dieser 5 Jahre keine Anstellung im Schuldienst mehr möglich. So ist zumindest die Praxis in Rheinland-Pfalz.