Islamischer Religionsunterricht

Bild: pixabay
Bild: pixabay

Gehört der Islam zu Deutschland – und damit auch zu Rheinland-Pfalz? Darüber kann man sicher trefflich streiten. Tatsache ist, dass nach Schätzungen des Integrationsministeriums rund 200.000 Muslime in unserem Bundesland leben. In manchen Kommunen beträgt ihr Anteil mehr als 10 %. Und damit ergibt sich zwangsläufig die Frage nach einem adäquaten Religionsunterricht für deren Kinder. 

Wenn man keine islamisch geprägten Parallelgesellschaften will und stattdessen auf Integration in unsere Gesellschaft setzt, sollte dieser islamische Religionsunterricht auch in deutscher Sprache erfolgen. Die Grundlage dafür bietet der am 09.04.2019 zischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Alevitischen Religionsgemeinschaft geschlossene Vertrag.

Danach ist alevitischer Religionsunterricht ordentliches Lehrfach. Die Lehrkräfte bedürfen einer Lehrbefähigung oder Unterrichtserlaubnis, die staatlicherseits erteilt wird. Zusätzlich muss die Alevitische Religionsgemeinschaft eine entsprechende Bevollmächtigung erteilen. Diese Regelung entspricht damit der für den Religions-unterricht für Schülerinnen und Schüler, die anderen Religionsgemeinschaften angehören, die auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung von Rheinland-Pfalz anerkannt sind.

 

Die heutige Beantwortung meiner Kleinen Anfrage durch Bildungsministerin Dr. Hubig bestätigte, dass damit die Grundlage für einen islamischen Religionsunterricht besteht, der auch den in unserem Land herrschenden Wertvorstellungen gerecht wird.