Plenarrede zu Regulierungsmethoden des Unterrichtsausfalls

In der heutigen Plenarsitzung sprach ich auch zum Thema Unterrichtsausfall. Diesen wird es aus verschiedenen Gründen immer geben, sei es durch eine Erkrankung der Lehrkraft oder eine Fortbildungsmaßnahme. Um den Ausfall aufzufangen haben die Schulen im Land verschiedene Möglichkeiten, wie den Einsatz von PES-Kräften oder den Vertretungspool. In jedem Fall muss die Aufsichtspflicht wahrgenommen werden und dies kann nicht durch eine geteilte Aufsicht geschehen.

Eine wirksame Maßnahme um diesem Problem habhaft zu werden, ist die Erhöhung der Unterrichtsversorgung auf 105 Prozent. So kann nicht nur dem strukturellen Ausfall entgegengewirkt werden, sondern auch die kurzfristigen Ausfälle können damit verringert werden.