Weg mit Lerch?

Am 25. April letzten Jahres beschloss der Bundesvorstand der FDP „Leitlinien liberalen Miteinanders - Für einen respektvollen Umgang miteinander“. Offensichtlich halten die 6 Personen, die heute für meinen Ausschluss aus der FDP-Landtagsfraktion votierten, nicht viel von diesem Beschluss. Denn sonst hätten sie sich in den vergangenen Wochen die Mühe gemacht, sich mit mir einmal eingehend über die Themen zu unterhalten, zu denen ich mich nach ihrer Auffassung in „fraktionsschädigender“ Weise geäußert hatte. Aber daran waren sie offenbar weniger interessiert als am kritischen Hinterfragen von Problemen im schulischen Bereich.

Und so griffen sie gleich zum äußersten Mittel gegen den „Störenfried“ Lerch – den Ausschluss aus der FDP-Landtagsfraktion. Selbst das Angebot aus der Bundes-geschäftsstelle, etwa im Rahmen einer Mediation zu einer Konfliktlösung zu kommen, wurde von den 6 Fraktionsmitgliedern nicht angenommen. Dabei hatte ich mich im Vorfeld ausdrücklich zu einem solchen Weg bereit erklärt.

Denn um es nochmals klarzustellen:

 

1. Ich bin seit über 4 Jahrzehnten Mitglied der FDP und sehe dort auch weiter meine politische Heimat!

 

2. Ich werde mein Landtagsmandat auch weiterhin auf dem Boden des Programms ausüben, mit dem sich die FDP 2016 zur Wahl in Rheinland-Pfalz gestellt hat!

 

3. Ich möchte dies auch weiterhin als Mitglied der FDP-Landtagsfraktion tun – eine Möglichkeit, die mir durch die 6 Personen, die heute meinen Ausschluss aus eben dieser Fraktion beschlossen haben, verwehrt wird.

 

Daher bin ich gezwungen, zur Beibehaltung dieser Möglichkeit den Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz anzurufen!