Doktorhut

Bild: pixabay
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Er gilt symbolisch quasi als die Krönung der akademischen Laufbahn und als sichtbarer Lohn für die Mühen eines Studiums – der Doktorhut. Und für das berufliche Vorwärtskommen in der Zeit nach dem erfolgreichen Studienabschluss ist er zumindest nicht von Nachteil.

Akademische Leistungen, die eines „Doktorhuts“ würdig sind, werden aber nicht nur an Universitäten vollbracht – sondern auch an Hochschulen. Viele dieser Hochschulen (ehemals Fachhochschulen) tragen mit Bezeichnungen wie „university of applied sciences“ diesem Umstand Rechnung. Warum also sollten sie nicht auch ein eigenständiges Promotionsrecht haben?

Bisher konnte eine Promotion für Studierende an rheinland-pfälzischen Hochschulen nur in kooperativer Form – also mit einem „Doktorvater“ an einer Universität – erfolgen. Darüber hinaus mussten solche Doktorand*innen oftmals noch zusätzliche „Scheine“ erbringen, da ihre an der Hochschule erworbenen Qualifikationsnachweise als „nicht gleichwertig“ angesehen wurden. Das neue Hochschulgesetz unseres Bundeslandes bringt aber leider immer noch kein eigenständiges Promotionsrecht für die Hochschulen – und damit die längst überfällige Anerkennung ihrer akademischen Qualität.

Ich bedaure dies ausdrücklich – hätte aber gerne von der Landesregierung mehr über die Erfahrungen mit dem bisherigen kooperativen Modell und die Situation in anderen Bundesländern gehört. Da dies in dem Entstehungsprozess des neuen Gesetzes – wohl auch durch die Corona-Einschränkungen – etwas zu kurz kam, habe ich mich heute des Mittels einer Kleinen Anfrage bedient, um mein Bild abzurunden.