Abgründe

Bild: pixabay
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Lehrkräfte sollten Schüler*innen stets als Schutzbefohlene sehen, denen sie aber auch mit einem Mindestmaß an Empathie begegnen müssen. Und diese Schutzbefohlenen stehen zwangsläufig in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Lehrer*innen. Das birgt per se ein gewisses Konfliktpotenzial.

 

Eine „rote Linie“ wird von Lehrkräften dann überschritten, wenn sie dieses Abhängig-keitsverhältnis in sexistischer Weise ausnutzen. Es sind erfreulicherweise nur wenige Pädagogen, die diese Linie überschreiten – doch jeder Fall ist einer zuviel! Und er kann das Leben eines Kindes für immer zerstören.

Heute stand im rheinland-pfälzischen Landtag die Änderung des „Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit“ auf der Tagesordnung. Dabei sollen den 41 Jugendämtern im Land Mittel in Höhe von 750.000 € für Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die Kinder im Blick haben, die in schwierigen Lebensverhältnissen aufwachsen (psychisch kranke oder drogenabhängige Eltern). In der nächsten Legislaturperiode sollen dann nach der Beschlussvorlage andere Schwerpunkte im Fokus stehen.

 

In meinem Redebeitrag führte ich aus, dass dann Schüler*innen, die Opfer sexueller Übergriffe wurden, ein Schwerpunktthema sein sollten. Für jeden, der es mit der Aussage „Kinder sind unsere Zukunft“ ehrlich meint, sollte die parlamentarische Umsetzung dieses Anliegens eine Selbstverständlichkeit sein – unabhängig davon, aus welchem politischen Lager diese Anregung kommt.