An jeder Schule müssen Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler als Schutzbefohlene sehen, denen gegenüber sie zu einem respektvollen Umgang verpflichtet sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um noch minderjährige oder bereits erwachsene Schülerinnen und Schüler handelt. Schulaufsicht und Bildungsministerium müssen einschreiten, wenn es an einer Schule seitens einzelner Mitglieder des Lehrkörpers zu Fehlverhalten kommt. Für Schlagzeilen sorgten hier die Vorfälle am Koblenz-Kolleg, die letztlich zur Ablösung des Schulleiters führten. Ans Licht gebracht hatten die Vorfälle vor allem zwei junge Frauen, die sich in ihrer Not auch an mich als Landtagsabgeordnete gewandt hatten.
Das Lob für ihr mutiges Verhalten erhält nun aber einen bitteren Beigeschmack dadurch, dass ihnen Anwaltsschreiben ins Haus flattern, in denen sie unter Strafandrohung zur Unterlassung öffentlicher Äußerungen über die Vorfälle aufgefordert werden.
Und wie reagieren Schulaufsicht und Bildungsministerium auf diese Situation?
Sie betrachten diese massive juristische Bedrängung der Schülerinnen als deren „Privatsache“. Ihnen geht es um den „belasteten Ruf“ der Schule, deren „Fortbestand gefährdet“ sei.
Verkehrte Welt, in der man die Betroffenen lieber ein zweites Mal zu Opfern werden lässt – anstatt durch konsequentes und transparentes Aufarbeiten ein Zeichen zu setzen …