Gerechte Strafe?

Bild: pixabay
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Während meiner Zeit als Abgeordnete im rheinland-pfälzischen Landtag war der Stein ins Rollen gekommen. Gegen den damaligen Leiter des Koblenz-Kollegs waren von Schülerinnen und Schülern massive Vorwürfe wegen dessen sexistischen Gebarens erhoben worden. Das Ganze fügte sich nahtlos ein in die „#METOO“-Debatte. Die Betroffenen wollten nicht länger schweigen und forderten auch eine angemessene Ahndung der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Ich hatte damals versucht, den Betroffenen im Parlament eine Stimme zu geben.

Jetzt hat das OVG Koblenz ein Urteil gesprochen – der Täter wird um eine Gehalts-stufe herabgesetzt. Zufriedenheit kann sich bei mir allerdings nicht einstellen. Ich halte auch diese „Strafe“ als zu milde und der Schwere der Verfehlungen nicht angemessen.

 

Und das bringt mich wieder zurück zu der Frage, wegen der ich damals von meiner eigenen Fraktion als „Störenfried“ ausgeschlossen wurde: Bietet das Beamtenrecht wirklich genügend Möglichkeiten zur Sanktionierung von Fehlverhalten???