Mehrwertsteuer-Wahnsinn

Bild: pixabay
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 Wenn wir entspannt in einem Café sitzen und einen Milchkaffee oder Latte Macchiato genießen, zaubert uns dieser Moment ein Lächeln ins Gesicht. Dem Gastronomen eher nicht – denn er muss dabei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze berücksichtigen. Für Kaffeegetränke mit einem Milchanteil von mehr als 75 % gilt nämlich ein Satz von 7 %  liegt der Milchanteil niedriger, sind 19 % in Ansatz zu bringen. Grund: Milch ist ein Grundnahrungsmittel – und für die gilt nun einmal der niedrigere Mehrwertsteuersatz.

 

 

Bei einem solchen Bürokratie-Wahnsinn kann einem schon mal das Lachen im Halse stecken bleiben …