
Wenn wir entspannt in einem Café sitzen und einen Milchkaffee oder Latte Macchiato genießen, zaubert uns dieser Moment ein Lächeln ins Gesicht. Dem Gastronomen eher nicht – denn er muss dabei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze berücksichtigen. Für Kaffeegetränke mit einem Milchanteil von mehr als 75 % gilt nämlich ein Satz von 7 % liegt der Milchanteil niedriger, sind 19 % in Ansatz zu bringen. Grund: Milch ist ein Grundnahrungsmittel – und für die gilt nun einmal der niedrigere Mehrwertsteuersatz.
Bei einem solchen Bürokratie-Wahnsinn kann einem schon mal das Lachen im Halse stecken bleiben …
