Was haben wir aus der Ahrflut gelernt?

Bild: privat
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Vor 4 Jahren zogen Wassermassen eine Schneise der Verwüstung durch das Ahrtal. 135 Menschen verloren ihr Leben. Die politische Aufarbeitung der tragischen Geschehnisse sollte Aufschlüsse darüber liefern, was man künftig besser machen kann. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass wir in Rheinland-Pfalz nach wie vor diesbezüglich in einem Klein-Klein von hehren Absichten steckenbleiben.

 

Vielleicht lohnt ein Blick nach Ostfriesland.

 

Dort hat man es seit jeher mit Bedrohungen durch Wasser zu tun – sowohl vom Meer als auch aus dem Binnenland. Doch hinsichtlich des administrativen Umgangs mit dieser ständigen Bedrohung gibt es eine klare Kompetenzverteilung. Das Sagen hat die „Sielacht“. An deren Spitze steht der „Sielrichter“ – gewählt von den Mitgliedern dieses Verbandes von Betroffenen. Die Grundlage für diese Regelung wurde 1611 (!!!) geschaffen – durch den „Osterhusischen Akkord“, in dem die ostfriesischen Stände dem regierenden Grafen weitgehende Rechte abtrotzten.

 

In Ostfriesland gilt eben „Gott schuf das Meer – der Friese die Küsten“ – und dabei geht der Friese einen genossenschaftlichen Weg. Der Besuch eines Vortrags zum Deichbau während meines Urlaubs in Greetsiel war also höchst aufschlussreich im Hinblick auf die in der Überschrift gestellte Frage …