
Es ist wieder einmal soweit – die Landtagswahl an 22. März steht an. Und wie immer zeigen sich im Wahlkampf die üblichen Begleiterscheinungen wie Attacken gegen Wahlplakate. Auch meine Plakate waren vor 10 Jahren Ziel solcher Aktionen. Heute setzte mich das Polizeipräsidium Mainz davon in Kenntnis, dass es in einer Ortschaft im Landkreis Mainz-Bingen zum Besprühen von Wahlplakaten mit schwarzer Farbe gekommen sei. Formal stellt dies nur eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB dar.
Aber ich frage mich schon, ob solche Aktionen nur unter der Erklärung „Narrenhände beschmieren Tisch und Wände“ abzuhaken sind. Oder sind sie nur eine Ausdrucks-variante des mangelnden Respekts gegenüber allem, was als „die da oben“ angesehen wird?
Auf jeden Fall handelt es sich um „mutwillige“ Aktionen – doch was haben sie mit Mut zu tun. Eher trifft da der Begriff Feigheit zu – Feigheit, sich einem offenen und ehrlichen Diskurs zu stellen …
